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Anke Göhner, Dipl. Ergotherapeutin
Für die Übernahme der Behandlungskosten braucht es eine ärztliche Verordnung. Ist die Therapie ärztlich verordnet, werden die Kosten von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung übernommen. Es besteht ein Selbstbehalt von 10% bei Kostendeckung durch die Krankenkasse.
Das Verordnungsformular für die Ergotherapie ist in der ganzen Schweiz einheitlich und wird von allen Kostenträgern akzeptiert:
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